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IBRRS 2019, 0789; VPRRS 2019, 0072
Bieter nicht informiert: Vertrag unwirksam!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2018 - VgK-44/2017

Versäumt es der öffentliche Auftraggeber, die nicht berücksichtigten Bieter vor Zuschlagserteilung über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren, ist der Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird.

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