VK Bund, Beschluss vom 28.09.2022 - VK 2-86/22
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn das Begehren des Antragsstellers nicht darauf gerichtet ist, die Chancen auf den Zuschlagserhalt im streitgegenständlichen Vergabeverfahren zu sichern, sondern er die Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags verhindern will, um auf diese Weise die Erfüllung eines bereits geschlossenen Vertrags zu gewährleisten.
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