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IBRRS 2020, 2585; VPRRS 2020, 0275
Mit Beitrag
Unterkriterien müssen nicht gleich gewichtet werden!

VK Bund, Beschluss vom 16.06.2020 - VK 2-37/20

1. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Als Zuschlagskriterium kann neben dem Preis auch der technische Wert genutzt werden, der wiederum durch ein oder mehrere Unterkriterien konkretisiert werden kann.

3. Der Auftraggeber ist bei der Wertung der bekannt gegebenen Aspekte nicht gehalten, jeden Aspekt einzeln zu bewerten und daraus den Mittelwert zu bilden. Er kann der Wertung auch die niedrigste Punktzahl als Mittelwert zu Grunde legen.

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Dokument öffnen VPR 2020, 217