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IBRRS 2020, 2406; VPRRS 2020, 0260
Wiederholung ist keine Detaillierung!

VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-13/20

Verlangt der Auftraggeber eine "detaillierte Darstellung des Bieters" zu einzelnen Qualitätskriterien, kann sich die Darstellung nicht in der schlichten Wiedergabe der vom Auftraggeber vorgegebenen Qualitätsanforderungen erschöpfen, um die Maximalpunktzahl zu erreichen. Da die Darstellung "detailliert" sein muss, sind weitergehende Ausführungen erforderlich.

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