VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-13/20
Verlangt der Auftraggeber eine "detaillierte Darstellung des Bieters" zu einzelnen Qualitätskriterien, kann sich die Darstellung nicht in der schlichten Wiedergabe der vom Auftraggeber vorgegebenen Qualitätsanforderungen erschöpfen, um die Maximalpunktzahl zu erreichen. Da die Darstellung "detailliert" sein muss, sind weitergehende Ausführungen erforderlich.
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