Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1150; VPRRS 2021, 0096
Muss der Bieter auch die Kalkulation der Nachunternehmerpreise aufgliedern?

VK Bund, Beschluss vom 09.03.2021 - VK 1-4/21

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, von den Bietern eine Aufschlüsselung der Preisermittlung und nähere Ausführungen zu den Kosten zu verlangen.

2. Die Angabe eines Null-Euro-Preises ist dahingehend zu verstehen, dass insoweit keine Kosten anfallen.

3. Gibt ein Bieter einen Null-Euro-Preis an, obwohl nach der entsprechenden Position des Leistungsverzeichnisses unzweifelhaft Leistungen anfallen, fehlt es an einer Preisangabe.

4. Auch eine unzutreffende Preisangabe ist eine fehlende Preisangabe, auf die ein Angebotsausschluss gestützt werden kann.

5. Zur Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber von einem Bieter nicht nur verlangen darf, seine eigene Preiskalkulation näher aufzugliedern, sondern auch die Kalkulation der von ihm vorgesehenen und namentlich benannten Nachunternehmer.

6. Auch unterhalb der sog. Aufgreifschwelle (vgl. zuletzt OLG Naumburg, IBR 2021, 146) darf der öffentliche Auftraggeber die Angemessenheit des Angebotspreises überprüfen.

Dokument öffnen Volltext