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IBRRS 2022, 1900; VPRRS 2022, 0141
Mit Beitrag
Wettbewerbsvorsprung des Vorauftragnehmers muss nicht ausgeglichen werden!

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2022 - VK 1-138/21

1. Grundsätzlich entspricht es der normalen Rollen- und Risikoverteilung im Wettbewerb, wenn sich ein Vorauftragnehmer an der Ausschreibung eines Folgeauftrags beteiligt.

2. Wettbewerbsvorsprünge eines Bieters, der sich aufgrund der Ausführung eines Vorauftrags bereits auf die Besonderheiten des Auftraggebers eingestellt hat, bedürfen anders als die Mitwirkung eines sog. Projektanten an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens keines Ausgleichs durch den Auftraggeber.

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