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IBRRS 2021, 1149; VPRRS 2021, 0095
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Information über Auftrag: Keine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2021 - VK 1-120/20

1. Informiert der Auftraggeber einen Bieter darüber, dass er mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag geschlossen hat, muss diese Information weder die Adresse des beauftragten Unternehmens noch das Datum des Vertragsschlusses enthalten. Auch eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht erforderlich.

2. Dem Lauf der 30-Tages-Frist des § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB steht der Grundsatz von Treu und Glauben und das Gebot eines fairen Verfahrens nicht entgegen.

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