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IBRRS 2020, 1646; VPRRS 2020, 0185
Punkte abzurunden ist nicht vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 09.03.2020 - VK 1-10/20

1. Ein Bewertungssystem, wonach "das Unternehmen mit dem niedrigsten Angebotspreis (...) die vorgesehene Höchstpunktzahl erhält. Alle höheren Preisangebote werden im Vergleich zum geringsten Preisangebot bewertet. Die Preispunkte werden anteilig je nach Überschreitung des niedrigsten Preisangebots vergeben (Prozentuales Verhältnis)", ist transparent und für die Bieter nachvollziehbar.

2. Eine (Ab-)Rundung dient allein der Vereinfachung der Bewertung, begründet aber keinen Anspruch auf die volle Punktzahl, wenn sich rechnerisch ein niedrigerer Wert ergibt und dies für die Vergabeentscheidung ausschlaggebend sein kann.

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