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IBRRS 2020, 0655; VPRRS 2020, 0088
Mit Beitrag
Keine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheid!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 1 VK 34/19

1. Bei einem Losverfahren handelt es sich um kein objektives, auftragsbezogenes Kriterium. Vielmehr handelt es sich um eine Auswahl der Bewerber nach dem Zufallsprinzip.

2. Eine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheid ist nur zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

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Dokument öffnen VPR 2020, 182