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IBRRS 2020, 1906; VPRRS 2020, 0213
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Für Vergabesperren sind die Zivilgerichte zuständig!

VG Berlin, Beschluss vom 18.02.2020 - 4 L 32/20

Für Streitigkeiten über die Rechtsmäßigkeit eines generellen Ausschlusses von öffentlichen Ausschreibungen ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

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