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IBRRS 2019, 0790; VPRRS 2019, 0073
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Kommunale Wohnbaugesellschaft = öffentlicher Auftraggeber?

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

Eine unter kommunaler Mehrheitsbeteiligung geführte Wohnbaugesellschaft ist, soweit sie Bauaufträge erteilt, kein öffentlicher Auftraggeber, wenn sie ihre Aufgaben mit Gewinnerzielungsabsicht und daher gewerblich wahrnimmt.

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