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IBRRS 2020, 1905; VPRRS 2020, 0212
Akteneinsichtsrecht ist umfassend!

OLG Hamburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 1 Verg 1/20

Das Akteneinsichtsrecht im Vergabenachprüfungsverfahren ist grundsätzlich, d. h. von bestimmten Beschränkungen abgesehen, umfassend und bezieht sich auf sämtliche Aktenbestandteile.

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