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IBRRS 2020, 2526; VPRRS 2020, 0269
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Entsorgung von PAK-haltigem Straßenaufbruch: Auftraggeber muss KrWG-Konzeption beachten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2020 - 11 Verg 9/19

Die Grenze des Leistungsbestimmungsrechts für eine quotale Vorgabe der Entsorgungswege von PAK-haltigem Straßenaufbruch - hier 80% thermische Verwertung, 20% Deponiebau - bilden u. a. die zwingenden Vorgaben der KrWG. Die nach §§ 6 bis 8 KrWG erforderliche komplexe Prüfung und Abwägung der unterschiedlichen Folgen und Ziele muss alle zentralen Aspekte, die für bzw. gegen die beabsichtigte Festlegung sprechen, gegenüberstellen und bewerten und die Konzeption des KrWG beachten. Eine Ökobilanz im Sinne der DIN EN ISO 14044 ist nicht erforderlich (im Anschluss an OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17, VPRRS 2018, 0119 = IBRRS 2018, 1487).*)

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