OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020 - Verg 6/20
Wird das Angebot entgegen den Vergabeunterlagen nicht vom eigenen Benutzerkonto des Bieters oder des von ihm dazu Bevollmächtigten hochgeladen, verstößt das gegen vom Auftraggeber aufgestellte Sicherheitsvorgaben. Ein solcher Verstoß stellt aber keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.