Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 3229; VPRRS 2020, 0324
Mit Beitrag
Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2020 - Verg 36/19

1. Bei den vom öffentlichen Auftraggeber herangezogenen Eignungskriterien darf es sich ausschließlich um die in § 122 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 GWB genannten Kriterien handeln. Die Kriterien sind abschließend.

2. Für ungeschriebene Eignungskriterien, deren Verneinung zum Ausschluss des Bieters führen könnte, ist neben den normierten Ausschlusstatbeständen der §§ 123, 124 GWB kein Raum. Das gilt auch für das von Bieterunternehmen zu erfüllende geforderte Eignungsmerkmal der „rechtlichen Leistungsfähigkeit“.

3. Etwaige öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Tätigkeitsfelds eines Bieters lassen dessen Eignung nicht entfallen.

4. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.

Dokument öffnen Volltext 3 Beiträge