Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2038; VPRRS 2021, 0160
Mit Beitrag
Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit: Welche Verfahrensgebühr?

KG, Beschluss vom 12.05.2021 - Verg 1008/20

1. Für die Bemessung des Streitwerts von Planungsleistungen ist das Honorar für die optionalen Leistungsstufen mit 50% anzusetzen.

2. Nimmt die Vergabekammer eine vertiefte Prüfung besonderer Zulässigkeitsfragen vor und weist den Nachprüfungsantrag sodann ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unzulässig zurück, so ist eine Herabsetzung der Basisgebühr um 1/3 angemessen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen VPR 2021, 150