LG Lüneburg, Urteil vom 06.10.2023 - 6 O 148/22
1. Setzungen, die erst Jahre nach Fertigstellung eines Gebäudes entstehen, sind auf äußere Ursachen zurückzuführen. Dabei kann es sich unter anderem um Setzungen im Baugrund infolge äußerer Lasten handeln.
2. Risse infolge von Setzungen entstehen, wenn sich innerhalb des Bauwerks unterschiedliche Setzungen ergeben. Setzt sich ein Gebäude an allen Stellen um das gleiche Maß, entstehen keine Risse.
3. Setzungen infolge einer Erdölförderung treten - wenn überhaupt - nur sehr großflächig und gleichmäßig auf.
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