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IBRRS 2021, 1768; VPRRS 2021, 0144
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"Technische" Unterstützung durch externen Dienstleister ist keine Rechtsberatung!

VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021 - VK 2-47/21

Die "technische" Unterstützung des öffentlichen Auftraggebers bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens durch die weitgehend selbstständige Bearbeitung und Abwicklung des Verfahrens mit Ausnahme der Wertungsentscheidung stellt keine Rechtsberatung dar. Das gilt auch dann, wenn die Unterstützungsleistung eingehende vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzt.

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