VGH Hessen, Urteil vom 28.04.2021 - 3 A 1208/18
Das Rechtsstaatsgebot verlangt bei der Ausfertigung von Bebauungsplänen die Beurkundung der Identität der anzuwendenden Norm und ihres Inhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen - (Identitätsfunktion oder auch Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion).*)
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