VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2021 - 28 L 2097/20
Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit und Erforderlichkeit einer Bauordnungsverfügung, durch die der Pächter einer Erdgeschosseinheit in einem Wohn- und Geschäftshaus aufgefordert wird, alle Arbeiten zur Befolgung der Anordnungen aus einer gegenüber der Hausverwaltung erlassenen Ordnungsverfügung zu dulden.*)
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