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IBRRS 2021, 1637
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Zahlung aus Bürgschaft a.e.A. angefordert: Prüfungskompetenz des Bürgen?

OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2021 - 8 U 120/20

1. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist die Prüfungskompetenz des Bürgen auf das Vorliegen einer missbräuchlichen Ausnutzung des Bürgschaftsversprechens aufgrund eines für jedermann offensichtlichen Fehlens des materiellen Anspruchs beschränkt; die schlüssige Darstellung eines Anspruchs des Gläubigers im Sinne des Bestehens der Hauptforderung ist insoweit nicht zu verlangen.

2. Nach Zahlung aus einer Bürgschaft kann die Kautionsversicherung die Hauptschuldnerin aus §§ 675, 670 BGB auf Ersatz derjenigen Aufwendungen in Anspruch nehmen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

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