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IBRRS 2021, 1736; IMRRS 2021, 0621; IVRRS 2021, 0268
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Empfangsbekenntnis nicht zurückgesendet: Berufung unzulässig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2021 - 12 U 3/21

Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers das Empfangsbekenntnis bzgl. des auf elektronischem Weg zugestellten Urteils nicht zurücksendet und die Berufungsbegrünung jedenfalls zwei Monate nach Einlegung der Berufung nicht eingeht.

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