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IBRRS 2021, 1880; IMRRS 2021, 0690; IVRRS 2021, 0304
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Erteilung einer konkreten Einzelanweisung will gelernt sein!

BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - XII ZB 552/20

1. Auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelbegründungsschrift darf der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. In der Kanzlei müssen jedoch ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Anweisung (etwa im Drange der Geschäfte) in Vergessenheit gerät und die Übersendung eines zulässigen Rechtsmittels unterbleibt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 = IBRRS 2013, 2645 = IMRRS 2013, 1435).*)

2. Solche Vorkehrungen sind nur dann entbehrlich, wenn die Bürokraft zugleich die unmissverständliche Weisung erhält, den von ihr zu erledigenden Vorgang sofort auszuführen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 = IBRRS 2013, 2645 = IMRRS 2013, 1435).*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 441