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IBRRS 2021, 1697; IMRRS 2021, 0609
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Kein Schadensersatz für Schäden an Gebäude, das sowieso abgerissen wird!

AG Paderborn, Urteil vom 17.12.2020 - 51a C 165/20

Es ist jedenfalls treuwidrig i.S.d. § 242 BGB, Ersatz für Schäden an einem Gebäude zu verlangen, das man kurz danach abzureißen beabsichtigt.

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