VGH Bayern, Beschluss vom 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
1. An das Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Es genügt nicht schon, dass über längere Zeit von dem Plan abgewichen worden ist und inzwischen Verhältnisse entstanden sind, die den Festsetzungen des Plans nicht entsprechen.
2. Eine Festsetzung wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann. Hinzukommen muss, dass es offenkundig ist, dass der Bebauungsplan als Instrument der städtebaulichen Steuerung nicht mehr tauglich ist.
Volltext