VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2020 - 10 S 603/19
1. Zur Beteiligtenstellung in einem Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer Heilung von Mängeln einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit und ihrer Geltendmachung im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (hier bejaht).*)
Volltext