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IBRRS 2020, 0178
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Sind gewässerschützende Vorschriften auch drittschützend?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.11.2019 - 2 M 110/19

Den Vorschriften über die Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfreiheit von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 5 und 6 WHG) kommt keine drittschützende Wirkung zu.*)

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