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IBRRS 2020, 0181
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Schotterflächen als Stellplatzanlagen sind genehmigungsbedürftig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2019 - 1 ME 140/19

Die Nutzung einer mit Schotter befestigten Fläche als Stellplatz und die Schotterbefestigung sind baurechtlich nicht mit der Folge zu trennen, dass im Rahmen bauaufsichtlichen Einschreitens lediglich eine Nutzungsuntersagung, nicht aber eine Beseitigungsanordnung in Betracht käme.*)

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Dokument öffnen IBR 2020, 1011 (nur online)