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IBRRS 2020, 2097
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Tanzschule im Kerngebiet stört nicht!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 162/18

Eine Tanzschule ist im Kerngebiet als sonstiger nicht (wesentlich) störender Gewerbebetrieb (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) allgemein zulässig.*)

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