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IBRRS 2021, 1804; IMRRS 2021, 0656; IVRRS 2021, 0288
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Streit um Wettbewerbsklausel zwischen Bauunternehmern ist keine Bausache!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.05.2021 - 2 UH 1/21

Zum (Nicht-) Vorliegen einer Bausache i.S.d. § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG (für Streit um Wettbewerbsklausel zwischen Haupt- und Nachunternehmer verneint).*)

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