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IBRRS 2020, 2263; IMRRS 2020, 0950
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Abgekürztes Anerkenntnisurteil belegt keine Grundbuchunrichtigkeit!

OLG München, Beschluss vom 09.07.2020 - 34 Wx 444/18

Zur (Wieder-)Eintragung von altrechtlichen Forstrechten ist bei Vorlage einer Berichtigungsbewilligung eine schlüssige Darlegung der Grundbuchunrichtigkeit in der Bewilligung erforderlich. Die Vorlage eines abgekürzten Anerkenntnisurteils genügt dazu nicht.*)

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