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IBRRS 2021, 1892; VPRRS 2021, 0151
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Digitales Alarmierungssystem muss in Losen vergeben werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2020 - 15 Verg 6/20

Bei der Errichtung eines Digitalen Alarmierungssystems für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr können der Bau bzw. die eventuell erforderliche Ertüchtigung vorhandener Antennenmasten, die Erstellung des Systems für die Digitale Alarmierung und die erforderlichen Systemservice- und Wartungsleistungen voneinander getrennt werden und müssen daher in Fachlosen vergeben werden (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2019, 690).

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