OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 6 U 2699/19
1. Im Hinblick auf die Fälligkeit des Werklohns aus einem Entsorgungsvertrag kommt es auf die Abnahme gem. § 641 BGB an, nicht auf die Vollendung gem. § 646 BGB.
2. Übernahmeverträge sind geeignet, den Nachweis der "fachgerechten Entsorgung" von Erdstoffen Z1.2 zu führen, wenn sie Name/Anschrift des Abfallerzeugers/-besitzers, Abfallstelle, Abfallort/-schlüssel, Name/Anschrift des Transporteurs und Entsorgungsanlage/Verwertungsort dokumentieren.
Volltext