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IBRRS 2021, 1961; IMRRS 2021, 0705; IVRRS 2021, 0312
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Fax nicht rechtzeitig eingegangen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2021 - 10 U 21/21

1. Ein per Telefax an ein Gericht übersandter Schriftsatz ist fristgerecht eingegangen, wenn die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.

2. Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Partei ohne ihr Verschulden an der Fristwahrung gehindert war, wobei das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichsteht.

3. Bei verspätetem Eingang eines per Telefax versandten fristgebundenen Schriftsatzes kommt die Gewährung von Wiedereinsetzung in Betracht, wenn die Fristversäumung aus außerhalb der Sphäre des Versenders liegenden technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax und den hieraus resultierenden besonderen Risiken herrührt.

4. Der Versender hat mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 0:00 Uhr zu rechnen ist (hier verneint).

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