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IBRRS 2020, 0164; IMRRS 2020, 0062
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Drogenhandel führt zur fristlosen Kündigung

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.07.2019 - 2-11 S 64/19

1. Missbraucht der Sohn der Mieter die Mietwohnung als sog. Bunkerwohnung, um aus dieser heraus Handel mit Betäubungsmittel zu betreiben, was Auswirkungen auf die gesamte umliegende Nachbarschaft hat, kann den Mietern fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden.

2. Die Mieter müssen sich das Handeln ihres Sohnes zurechnen lassen.

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