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IBRRS 2021, 2001; IMRRS 2021, 0711; IVRRS 2021, 0316
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Auch Erinnerungsverfahren sind Gerichtsverfahren!

KG, Urteil vom 11.06.2021 - 7 EK 13/19

Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO gehören zu den Gerichtsverfahren im Sinne des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG und können bei einer unangemessenen Dauer einen Entschädigungsanspruch begründen.*)

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