BVerfG, Beschluss vom 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
1. Eine Drittberatung für Kunden des Arbeitgebers rechtfertigt keine Syndikuszulassung.
2. Die Beschränkung auf eigene Angelegenheiten des Arbeitgebers verletzt nicht die Berufsfreiheit.
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