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IBRRS 2020, 2242; IMRRS 2020, 0936
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Ausgangskontrolle von Schriftsätzen: Zuverlässige Bürokraft muss nicht überwacht werden!

BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZB 46/19

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch nie eine Frist versäumt hatte und es sich um einen einmaligen Fehler handelte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.06.1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141).*)

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