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IBRRS 2020, 2163; IMRRS 2020, 0914; IVRRS 2020, 0382
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Finanzierung einer baulichen Maßnahme: Rechtsmittelbeschwer = eigener Anteil der Kosten

BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - V ZR 2/20

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers daran, eine bestimmte Art der Finanzierung einer baulichen Maßnahme zu verhindern, bemisst sich nach seinem Anteil an den aufzubringenden Kosten.*)

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