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IBRRS 2021, 1795; IMRRS 2021, 0649; IVRRS 2021, 0285
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Keine Zusatzvergütung für größere Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19

In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.*)

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