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IBRRS 2021, 1803; IMRRS 2021, 0655
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Erwerber einer Werkdienstwohnung muss Mietvergünstigung nicht beibehalten!

AG München, Urteil vom 11.05.2021 - 473 C 4975/20

1. Wenn der Vermieter eine Werkmietwohnung zu einer Vergunstmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete an einen Arbeitnehmer vermietet, so kann dies eine Pflicht des Vermieters begründen, die Mietermäßigung als Sozialleistung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses beizubehalten.

2. Auf einen Erwerber der Werkmietwohnung geht diese Pflicht jedoch nicht über.

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Dokument öffnen IMR 2021, 1066 (nur online)