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IBRRS 2019, 3975; IMRRS 2019, 1453
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Kann Mieter vom Verwalter die Namen der Eigentümer verlangen?

AG Köpenick, Urteil vom 14.05.2019 - 7 C 4/19

Der Mieter hat gegen den Verwalter der vermietenden Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anspruch auf Auskunft über die vollständigen Namen sowie Anschriften der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, da insoweit andere Verfahren (etwa die Grundbuchauskunft) vorgreiflich sind.

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