OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 52/24
Die Angabe "Blatt" statt "Seite" bei der Nummerierung in einer elektronisch geführten Akte bedeutet nicht, dass das Gericht irgendwelche Informationen auf der Rückseite versteckt hat. Manipulationen an der elektronischen Akte sind nicht zu befürchten
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