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IBRRS 2024, 0785; IMRRS 2024, 0342
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Wann widerspricht Bestellung eines Verwalters den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung?

AG Bonn, Urteil vom 01.09.2023 - 210 C 52/22

Die Bestellung des Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung erst, wenn die Wohnungseigentümer ihren Beurteilungsspielraum überschreiten, d. h. wenn es objektiv nicht mehr vertretbar erscheint, dass sie den Verwalter ungeachtet der gegen ihn sprechenden Umstände bestellen.

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