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IBRRS 2024, 1025; IMRRS 2024, 0482; IVRRS 2024, 0196
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Kein selbständiges Beweisverfahren bei fehlenden Anknüpfungstatsachen!

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2022 - 9 W 5/22

Der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ist (ausnahmsweise) mangels rechtlichen Interesses unzulässig, wenn der Sachverständige keine Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung hat, da das Beweismittel in einem solchen Fall untauglich ist.

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