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IBRRS 2024, 1290; IMRRS 2024, 0527; IVRRS 2024, 0220
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Klagerücknahme wirksam: Keine Umdeutung in Erledigungserklärung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2023 - 7 W 65/23

1. Auch Prozesshandlungen können umgedeutet werden. Die Umdeutung setzt eine unwirksame Parteihandlung voraus.

2. Eine Umdeutung einer Klagerücknahme in eine Erledigungserklärung kommt nicht in Betracht, wenn die erklärte Klagerücknahme wirksam war.

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