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IBRRS 2024, 0985; IMRRS 2024, 0464; IVRRS 2024, 0192
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Verweisungsbeschluss ist grundsätzlich bindend!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 1 AR 2/24

1. Die Verweisung eines Rechtsstreits ist für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, grundsätzlich bindend.

2. Die Bindungswirkung kann nur ausnahmsweise infolge der Verletzung höherrangigen (Verfassungs-)Rechts entfallen.

3. Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.

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