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IBRRS 2024, 1024; IMRRS 2024, 0481; IVRRS 2024, 0195
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Terminsaufhebung nach Mandatsniederlegung?

BFH, Beschluss vom 13.03.2024 - VIII B 4/23

Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst verursacht hat.*)

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