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IBRRS 2024, 1341
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Was zu hoch ist, fügt sich nicht ein!

VGH Bayern, Beschluss vom 02.04.2024 - 2 ZB 23.61

1. Ein Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, wenn es die bislang vorhandene Zweigeschossigkeit um ein Geschoss überragt.

2. Die Nichteinhaltung des vorhandenen Rahmens ist wesentlich und führt zu bodenrechtlichen Spannungen, wenn eine mögliche Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken in vergleichbarer Lage nicht auszuschließen ist.

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