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IBRRS 2024, 1253
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Geschäftswert einer Rückauflassungsvormerkung?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.03.2024 - 2 W 11/24

Der Geschäftswert einer Rückauflassungsvormerkung ist entsprechend § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG mit der Hälfte des Grundstückswerts zu bemessen.*)

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